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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07 (https://dejure.org/2009,7289)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.01.2009 - L 3 KA 99/07 (https://dejure.org/2009,7289)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - L 3 KA 99/07 (https://dejure.org/2009,7289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Arzneimittelregress wegen der Verordnung nicht zugelassener Arzneimittel - keine Anwendung einer vierjährigen Ausschlussfrist bei verjährbarem individuellen Schadensersatzanspruch einer Krankenkasse - vierjährige Verjährungsfrist für Arzneimittelregress - keine Hemmung ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 Abs. 1 PrüfV; § 2 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 12 Abs. 1 SGB V; § 31 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 106 Abs. 3 SGB V
    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unzulässiger Arzneimittelverordnung; Verordnung eines nur aufgrund der gegen die Ablehnung der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhobenen Klage verkehrsfähigen Medikaments; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unzulässiger Arzneimittelverordnung; Verordnung eines nur aufgrund der gegen die Ablehnung der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhobenen Klage verkehrsfähigen Medikaments; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regress wegen der Verordnung nicht zugelassener Arzneimittel; Klagegegenstand in Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung, Anwendung einer vierjährigen Ausschlussfrist bei verjährbarem individuellen Schadensersatzanspruch einer Krankenkasse; Hemmung des Ablaufs der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95

    Beschwerderecht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung gegen Entscheidungen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07
    Der Ablauf der Verjährung wird nicht aufgrund analoger Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB durch Bekanntgabe des Prüfantrags an den Vertragsarzt gehemmt (Abgrenzung zu BSG SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).

    In seinem diesbezüglichen Bescheid vom 15. Januar 2007 vertrat der Beklagte die Auffassung, im vorliegenden Fall sei die von der BSG-Rechtsprechung entwickelte Ausschlussfrist nicht einschlägig, weil dem Interesse des betroffenen Arztes, nicht zeitlich unbegrenzt Ersatzansprüchen ausgesetzt zu sein, schon durch die Verjährungsfristen Rechnung getragen worden sei, wie das BSG mit Urteil vom 28. August 1996 - 6 RKa 88/95 - bereits entschieden habe.

    Die hierfür erforderliche Betroffenheit in eigenen Rechten folgt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG SozR 3-5545 § 23 Nr. 1; SozR 4-2500 § 106 Nr. 5) aus ihrer Gesamtverantwortung für eine den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V).

    Das BSG hat bereits mit Urteil vom 28. August 1996 (6 RKa 88/95 - SozR 3-5545 § 23 Nr. 1) näher dargelegt, dass diese nicht gilt, wenn ein im Einzelfall festzusetzender Schadensersatzanspruch einer Krankenkasse geltend gemacht wird, weil dieser nach der allgemeinen Regelung des § 194 Abs. 1 BGB verjähren kann.

    Wie das BSG in seiner Entscheidung vom 28. August 1996 (a.a.O.) ausgeführt hat, ist dies bei Regressansprüchen zum Ausgleich eines "sonstigen Schadens" oder wegen unzulässiger bzw. unwirtschaftlicher Arzneiverordnungen (vgl. hierzu auch BSG SozR 2200 § 368 e Nr. 10) der Fall.

    Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche der vorliegenden Art beträgt vier Jahre (BSG SozR 2200 § 368 e Nr. 10; SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-5545 § 23 Nr. 1) beginnt die Verjährung spätestens mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der fragliche Schadensersatzanspruch entstanden ist (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch ).

    In seiner Entscheidung vom 28. August 1996 (a.a.O.) hat das BSG ausdrücklich offen gelassen, ob die Verjährung in einem derartigen Fall in entsprechender Anwendung der § 210 BGB (in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung ) unterbrochen wird.

    Denn die Verjährungsunterbrechung bzw. -hemmung durch gerichtliche Geltendmachung des Anspruch (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB n. F. bzw. § 209 BGB a. F.) tritt grundsätzlich nur ein, wenn die Klage gegen den Schuldner gerichtet wird (BSG SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R

    Arzneikostenregreß - Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07
    Wie das BSG näher ausgeführt hat (SozR 3-2500 § 106 Nr. 52), handelt es sich hierbei aber nicht um "sonstige Schäden" im Sinne der bisherigen BSG-Rechtsprechung, die dadurch gekennzeichnet sind, dass ein bestimmtes ärztliches Verhalten Folgekosten der Kasse ausgelöst hat und bei denen eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertragsarztes erforderlich ist.

    In späteren Entscheidungen (SozR 3-2500 § 106 Nr. 52; SozR 4-2500 § 106 Nr. 7) hat das BSG den "sonstigen Schaden" gegen den Arzneiverordnungsregress zwar abgegrenzt, allerdings nur in Hinblick auf die Struktur des zu ersetzenden Schadens (Mangelfolgeschaden bzw. Schaden im Zusammenhang des § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V) und die sich hieraus ergebende Folge, dass für den Arzneiverordnungsregress ein Verschulden nicht erforderlich ist.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07
    Eine Verordnungsfähigkeit aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG - Beschluss vom 06. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 -) komme mangels Vorliegens der erforderlichen Voraussetzungen nicht in Betracht.

    Eine Leistungspflicht der Beigeladenen zu 8. ergibt sich auch nicht unter Zugrundelegung einer verfassungskonformen Auslegung der §§ 12, 27, 31, 135 SGB V nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06. Dezember 2005 (SozR 4-2500 § 27 Nr. 5).

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht - Arzneimittel Verkehrsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07
    Nachdem der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 27. September 2005 (SozR 4-2500 § 31 Nr. 3) entschieden hatte, dass "Wobe Mugos E" nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden könne, nahm der Prüfungsausschuss bei der Geschäftsstelle der Prüfungseinrichtungen Niedersachsen das Verfahren wieder auf und bat den Beigeladenen zu 1. mit Schreiben vom 21. April 2006 um fallbezogene Stellungnahme.

    Der 1. Senat des BSG hat deshalb eine Leistungspflicht der Krankenkassen verneint (Urteil vom 27. September 2005 - B 1 KR 6/04 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 3).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2008 - L 3 KA 484/03

    Klagegegenstand im Verfahren der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07
    Dies hat der Senat mit Urteil vom 27. August 2008 (L 3 KA 484/03 - Juris; Revision anhängig unter dem AZ.: B 6 KA 37/08 R) eingehend dargelegt (im Ergebnis ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen a.a.O.).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07
    Die hiergegen eingelegte Revision ist von dem für das Vertragsarztrecht zuständigen 6. Senat des BSG zurückgewiesen worden (Urteil vom 05. November 2008 - B 6 KA 63/07 R - vgl. Pressemitteilung Nr. 52/08).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07
    Dies hat der Senat mit Urteil vom 27. August 2008 (L 3 KA 484/03 - Juris; Revision anhängig unter dem AZ.: B 6 KA 37/08 R) eingehend dargelegt (im Ergebnis ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen a.a.O.).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 65/03 R

    Vertragsarzt - fehlerhafte Verteilung des Sprechstundenbedarfs zwischen Primär-

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07
    In späteren Entscheidungen (SozR 3-2500 § 106 Nr. 52; SozR 4-2500 § 106 Nr. 7) hat das BSG den "sonstigen Schaden" gegen den Arzneiverordnungsregress zwar abgegrenzt, allerdings nur in Hinblick auf die Struktur des zu ersetzenden Schadens (Mangelfolgeschaden bzw. Schaden im Zusammenhang des § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V) und die sich hieraus ergebende Folge, dass für den Arzneiverordnungsregress ein Verschulden nicht erforderlich ist.
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07
    Wie das BSG (SozR 3-2500 § 106 Nr. 53) bereits entschieden hat, liegt hierin jedoch keine Ermächtigung, das Prüfverfahren abweichend von gesetzlichen Vorschriften zu regeln.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 36/07

    Vorrang einer Beratung vor der Verhängung eines Regresses wegen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07
    Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen mit zutreffender Begründung in seinem Urteil vom 14. November 2007 (L 11 KA 36/07) dargelegt.
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 169/79

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines erforderlichen Vorverfahrens

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

  • BSG, 20.12.1983 - 6 RKa 19/82

    Honorar - Kassenarzt - Vertragsarzt - Honoraranspruch des Vertragsarztes -

  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78

    Unterbrechung der Verjährung - Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Zuständigkeit der

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Besetzung - Vorsitzender - Neuregelung

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 40/95

    Honorarkürzung im Rahmen der kassen- bzw vertragsärztlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 3 KA 27/18

    Vertragsärztliche Regresse wegen der Verordnung von Blutgerinnungsfaktoren;

    Insoweit ist vorliegend zeitraumbezogen - darauf hat bereits das SG in der hier angefochtenen Entscheidung zutreffend hingewiesen - für die Quartale I/2007 bis IV/2007 die Regelung in § 29 der Prüfvereinbarung 2004 (vgl hierzu auch das Senatsurteil vom 28. Januar 2009 - L 3 KA 99/07 - juris mwN) bzw für die Quartale II/2008 bis I/2009 die Regelung in § 33 der Prüfvereinbarung 2008 einschlägig gewesen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - L 4 KA 18/07

    Verhältnis - Schadensersatzanspruch gegen Vertragsarzt wegen unzulässiger

    Dies gilt für die Wirtschaftlichkeitsprüfung entsprechend (vgl. BSG, Urt. v. 28. August 1996 - 6 RKa 88/95, BSGE 79, 97; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 28. Januar 2009 - L 3 KA 99/07, MedR 2009, 501).
  • SG Hannover, 28.07.2010 - S 61 KA 457/08
    Die materiellen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage liegen indes nicht vor, da der antragstellenden Beigeladenen zu 2) kein sonstiger Schaden - zu denen auch die Schäden in den Fällen des Arzneikostenregresses zählen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.01.2009 - L 3 K 99/07 = MedR 2009, 501 ff. = juris Rz 22) - dadurch entstanden ist, dass die Klägerin die zu applizierende Lösung von monoklonalen Antikörpern nicht selbst gefertigt, sondern hierfür eine Apotheke eingeschaltet hat.
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